Wir wünschen allen Nutzern unserer Webseite eine schöne Weihnachtszeit!
Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass wir die Kosten unserer Hilfestellungen zukünftig nicht mehr wie bisher alleine tragen können. Seit es Stadtbusfahrer.de gibt finanzieren wir auch weite Fahrten im gesamten Bundesgebiet aus eigener Tasche und beantworten in stundenlanger täglicher Arbeit hunderte Fragen per Mail, telefonisch oder vor Ort.
Das ist nun leider nicht mehr möglich, denn wir helfen zwar gern (auch vor Ort), das hat aber große Ausmaße angenommen und kann so nicht mehr durchgeführt werden. Wir nehmen keinen Lohn, können die entstehenden Kosten aber nicht mehr aus eigener Tasche tragen.
Was so ganz nebenbei als Infoseite für unsere Branche begann hat extreme Ausmaße angenommen, worüber wir uns natürlich freuen. Aus der anfänglichen Hilfe für unsere Kollegen/Innen ist ein unbezahlter Ganztagsjob geworden. Dass das nicht geht wird jeder verstehen.
Täglich wird ersichtlich, wie sich die verantwortlichen Betriebs- und Personalräte vor ihren Aufgaben drücken und sich die Gewerkschaften in Gleichgültigkeit darstellen. Kollegen/Innen bitten um Hilfe, da sie massiv unter betrieblichen Druck gesetzt werden, dafür scheinen sich einige Gewerkschaften nicht mehr zuständig zu fühlen.
Möglich wäre, dass man sich mit einer kleinen Beteiligung (z.B.: per Brief) erkenntlich zeigt.
Sollten wir auch in Zukunft darauf verzichten müssen, leitet das das Ende von Stadtbusfahrer.de ein.
Wir danken für das Verständnis!
Wir haben Beschwerde gegen die BKW in Bad Wildungen eingereicht! Siehe NEWS
Verwaltungen setzen das Fahrpersonal offenbar massiv unter Druck, Siehe NEWS
Bei Halbwissen fehlt meistens die richtige Hälfte!
Stadtbusfahrer.de deckt zunehmend Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Zuge fehlerhafter (auch vorsätzlicher) Dienstplangestaltungen auf und veröffentlicht diese unter Benennung der entsprechenden Betriebe durch interessierte Landeszeitungen.
Warum werden Tarifverträge nicht an veränderte Rechtsgrundlagen angepasst? Diese Frage stellen wir den Gewerkschaften, die sich als Arbeitnehmervertretungen ausgeben.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass wir sehr gerne Fragen beantworten wenn diese korrekte eMailadressen enthalten. Bitte unbedingt darauf achten und sämtliche relevanten Kontaktdaten vollständig und richtig übermitteln!
"Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen."
(Friedrich Schiller 1759 - 1805)
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Das Fahrpersonalrecht ist keine Verhandlungssache, leider interessiert es nach unserer Erfahrung nur sehr wenige Betriebs- und Personalräte! Sie gehen sehr häufig mit ihren Arbeitgebern Kuschelkurse ein, stimmen rechtswidrigen Diensten und Dienstabläufen, Verstöße gegen die Sozialvorschriften und sogar den tarifvertraglichen Regelungen zu. Das geschieht teils aus Unwissenheit und teils aus Gleichgültigkeit. Aber auch einige Fahrschullehrer verbreiten in Unterrichten zu den Sozialvorschriften im Rahmen der "Modulschulung" sehr gefährliches Halbwissen, was dazu führt, dass im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge, oft gegen geltende Verordnungen und Gesetze (EU und national) massiv verstoßen wird. Im Ergebnis können die betreffenden Arbeitgeber dadurch ihre Wirtschaftlichkeit und damit die Prämien durch Erfüllung der Zielvorgaben sichern, ohne für die rechtswidrigen Arbeitsbedingungen des Fahrdienstes zur Rechenschaft gezogen zu werden. Und die meisten Arbeitnehmervertretungen schweigen, was sonst ...
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Informationen für Fahrer*Innen gelten, auch wenn im Text lediglich Fahrer oder Fahrerin aufgeführt ist !
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1.) Wir betonen ausdrücklich, dass wir mit dieser Website weder aufwiegeln, noch den Betriebsfrieden in den Betrieben stören wollen. Wir betreiben lediglich Aufklärungsarbeit zum Arbeits- und Fahrpersonalrecht. Unsere Beiträge ersetzen keine Rechtsauskunft. Rechtsauskunft erteilen Fachanwälte für Arbeitsrecht.
2.) Unser Webauftritt steht allen Kolleginnen und Kollegen für den Verkehr mit Kraftomnibussen zur Verfügung. Unsere Sammlung unter dem Schalter "Gesetze" ist für alle Arbeitnehmer interessant und sollte auch von Arbeitgebern Beachtung finden.
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4.) Die veröffentlichten Beiträge beruhen auf unserer Auffassung von Gesetzen und Verordnungen. Sie lehnen sich zum Teil an den TV für den Nahverkehr (TV-N), der in der Masse des Nahverkehrs (Strassenpersonenverkehr) Anwendung findet.
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