Lenk- und Ruhezeiten / AETR
Für die unterschiedlichen Verkehre gibt es auch sehr unterschiedliche Vorgaben für die Lenk- und Ruhezeiten. Was für den EINEN gilt, gilt für den ANDEREN noch lange nicht. Die gesetzlichen Vorgaben reichen für den EINEN über die VO 561/2006 EG, das FPersG und das ArbZG, für den ANDEREN zum Mix zwischen FPersV und ArbZG. Welche Regelungen nun für wen anwendbar sind, wollen wir hier durchleuchten. Um Entwirrung in den Dschungel der Gesetze und Verordnungen zu bringen, haben wir eine Tabelle über die maximalen täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, die als Minimum geforderten Ruhepausen und die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten erstellt. Die Tabelle steht als PDF-Datei zur Verfügung.